LOGISCH-PHILOSOPHISCHE ABHANDLUNG
(Dass man aus (x). fx auf fa schliessen kann, das zeigt, dass die Allgemeinheit auch im Symbol „(x). fx" vorhanden ist.)
5.132 Folgt p aus q, so kann ich von q auf p schliessen ; p aus q folgern.
Die Art des Schlusses ist allein aus den beiden Satzen zu entnehmen.
Nur sie selbst konnen den Schluss rechtfertigen.
„Schlussgesetze", welche — wie bei Frege und Russell — die Schliisse rechtfertigen sollen, sind sinnlos, und waren iiberfliissig.
5.133 AUes Folgern geschieht a priori.
5.134 Aus einem Elementarsatz lasst sich kein anderer folgern.
5.135 Auf keine Weise kann aus dem Bestehen irgend einer Sachlage auf das Bestehen einer, von ihr gan- zlich verschiedenen Sachlage geschlossen werden.
5.136 Einen Kausalnexus, der einen solchen Schluss rechtfertigte, gibt es nicht.
5.1361 Die Ereignisse der Zukunft konnen wir nicht aus den gegenwartigen erschliessen.
Der Glaube an den Kausalnexus ist der A b e r- g 1 a u b e.
5.1362 Die Willensfreiheit bestehtdarin,dass zukiinftige Handlungen jetzt nicht gewusst werden konnen. Nur dann konnten wir sie wissen, wenn die Kau- salitat eine innere Notwendigkeit ware, wie die des logischen Schlusses. — Der Zusammenhang von Wissen und Gewusstem, ist der der logischen Notwendigkeit.
(„A weiss, dass p der Fall ist" ist sinnlos, wenn p eine Tautologie ist.)
5.1363 Wenn daraus, dass ein Satz uns einleuchtet, nicht folgt, dass er wahr ist, so ist das Ein- leuchten auch keine Rechtfertigung fiir unseren Glauben an seine Wahrheit.
5.14 Folgt ein Satz aus einem anderen, so sagt
dieser mehr als jener, jener weniger als dieser.
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