Zur A-Brechung im Nord- und Westgermanischen 379 nur wenn in der Endsilbe ein I, i, oder ^ stand, dagegen , ft, nur wenn in der Endsilbe ein a, e, oder 6 stand. Wenn zu dieser Zeit der Systemszwang entweder zu Gunsten des unge- brochenen , u, oder zu Gunsten des gebrochenen e, d nicht in alien Kasus durchgefiihrt worden war, wie dies haufig in geschichtlicher Zeit der Fall ist, so wird doch wohl nur eine Tendenz, die Scheidung l/e und u/ 6 auszugleichen, die normale gewesen sein; nur in diesem Sinne ist eine 'regellose' Ausgleich- ung in vorgeschichtlicher, ebenso wie in der geschichtlichen Zeit, zu verstehen. Weiter darf man wohl annehmen, dass vor der Zeit ihres Wegfalles die alten Vokale (a, e, 6, i, u, usw.) der Flexionssilbe keine Wirkung auf den Stammvokal ausgeiibt hatten. 1 Die altgerm. Vokale (, e, u, 6) der Stammsilbe bleiben dann in solchen Fallen noch immer lautgerecht bestehen, so z. B. gemeingerm. *wulf-s (aus vorgerm., bezw. 'protogerm.' *wulf- a-s-) Nom. sg. = got. waifs, nord-germ. ulfr, westgerm. *wulf (alts.-angs. wulf). Durch Analogiewirkung aber nach den- jenigen Kasus, wo der Vokal (a, 0) der Flexionssilbe noch beibehalten ist (so z. B. gemeingerm. *wulf-o-s Nom. plur.= got. wulf os, nordgerm. ulfar (lautgerechtaber *o//ar), westgerm.
- wolfos = ahd. wolf a), gewinnt gewohnlich im Nord.- und
Westgerm. der gebrochene Stammvokal im Paradigma die Oberhand. Wenn nun eine solche 'regellose' Ausgleichung der betreffen- den StammvokaleauchschonimUrnord.- Urwestgerm. tatsach- lich begonnen hatte, so wiirde man erwarten, dass schon in der Grundsprache wegen des Uberwiegens des i und des u der Flexionssilben bei den u-, i- Stammen (bezw. alteren Kons.- und es/os- Stammen, die in die u-, i- Stamme schon iibergetreten waren) die Ausgleichung hier zu Gunsten des ungebrochenen Vokals (, u), dagegen bei dena(w)-, o(n}- Stammen (wegen des Uberwiegens des a und des 6 der Flexionssilben) zu Gunsten des gebrochenen Vokals (e, d) geschehen sein sollte. Von diesem Standpunkte aus werde ich die verschiedenen Kategorien fur die geschichtliche Zeit aufstellen, d.h. die urgerm. & 1 Vgl. Collitz, "Early Germanic Vocalism," M. L. Ns., June, 1918, S. 332,
gegen Holtzmann, Altd. Grammatik, I, 2, S. 13.